Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zwischen

Smargy AG, (nachfolgend: Datenverarbeiterin)

und

Eigentümer, Vermieter, Stockwerkeigentümergemeinschaft), (nachfolgend: Kunde)

  1. Vertragsabschluss

    Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden auf der Website des Danteverarbeiters.

    Mit Annahme der AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist auf der Webseite smargy.ch aufgeschaltet. Der Kunde erklärt mit der Registrierung, die Bestimmungen zu kennen.

  2. Vertragsgegenstand, Einwilligung zur Datenbearbeitung,

    Die Datenverarbeiterin übernimmt die Bezugs- und Verbrauchsdaten der Strom- und/oder Heizungs- und/oder Wasserzählerserver (z.B. Loxone-Miniserver) von der Liegenschaft GS-Nr. ________________ des Kunden in die von ihr benutzte Daten-Cloud mit Sitz in der Schweiz. Mit der Software der Datenverarbeiterin werden die Bezugs- und Verbrauchsdaten für jede einzelne Wohnung direkt in Nebenkostenabrechnungsdateien kompiliert. Diese Dateien werden monatlich dem Kunden übermittelt oder auf besonderen Wunsch des Kunden der Liegenschaftsverwaltung oder direkt als Rechnungen an die die Miet- bzw. Stockwerkeigentümerparteien (Endverbraucher) versandt. Der Kunde bestätigt, dass er und alle seine Endverbraucher mit den damit verbundenen Datenzugängen und -verwendungen einverstanden sind. Für die Endverbraucher regelt der Kunde deren Zustimmung (seine hier erklärte Einwilligung in ihrem Namen) eigenverantwortlich mit Vertrag.

  3. Der Kunde und die Endverbraucher haben über die App smargy (unter Vorbehalt technischer Infrastruktur-Störungen) jederzeit Zugriff auf ihre eigenen Daten.

  4. Softwarenutzung

    Die Datenverarbeiterin stellt dem Kunden und den mit ihm verbundenen Endverbrauchern der Liegenschaft für die Dauer dieses Vertrages die erforderliche Software in der aktuellen Version zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde und der Endverbraucher hat das Recht, die für die bestellten Funktionen erforderliche Software während der Vertragsdauer bestimmungsgemäss zu nutzen. Der Kunde oder Endverbraucher darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten oder weitergeben, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website der Datenverarbeiterin ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten (ausgenommen er oder seine Endverbraucher) entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten so zu gestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.

  5. Vergütung der Dienstleistung Tarif; Vertragsänderungen

    Der Kunde zahlt für die Dienstleistungen der Datenverarbeiterin eine monatliche Gebühr gemäss dem Tarif, der integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.

    Die Datenverarbeiterin ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, jeweils zum nächstmöglichen Kündigungstermin, eine Anpassung der Vergütungen für sein Leistungspaket vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

  6. Softwareentwicklung

    Die Datenverarbeiterin entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades aktualisieren. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website smargy.ch.

  7. Die Datenverarbeiterin überwacht die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten allfällige Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die angegebenen Funktionen nicht erbringt, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.
  8. Speicherplatz, Zugänglichkeit der Daten

    Die Datenverarbeiterin überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird die Datenverarbeiterin den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.

  9. Die Datenverarbeiterin sorgt dafür, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten für die Berechtigten abrufbar sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zu Gebrauch oder Nutzung zu überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung, Gebrauch oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

  10. Datensicherheit, Datenherausgabeanspruch, Technische Störungen

    Die Datenverarbeiterin ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Abwehr unbefugten Zugriffes Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck kann die Datenverarbeiterin Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter Inhaber an seinen Daten (seine Liegenschaft bzw. ihn betreffende Bezugs- / Verbrauchsinformationen) und kann daher von der Datenverarbeiterin während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher seiner Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software. Die Datenverarbeiterin kann dem Herausgabeanspruch des Kunden ihre eigenen allfälligen offenen Ansprüche gegen den Kunden entgegenhalten und deren Erfüllung Zug um Zug gegen Herausgabe der Daten verlangen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt die Herausgabe seiner Daten nach den Bestimmungen dieser AGB zu verlangen. Die Datenverarbeiterin ist nicht verpflichtet, Daten länger bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei der Datenverarbeiterin noch vorhanden, gibt diese die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

    Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungen der Datenverarbeiterin sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können aus technischen Gründen zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

    Für technische Störungen bei bzw. wegen Dritten (Stromversorgung, Daten- Übertragungsnetz, Cloud-Betreiber, Anlage des Kunden, Anlage der Liegenschaftsverwaltung etc.) trägt die Datenverarbeiterin keine Verantwortung.

    Ein Defekt oder eine Störung am Datenerhebungsserver (z.B. Loxone) beim Kunden oder Endverbraucher wird auf Kosten des Kunden von diesem selber behoben.

  11. Sicherheitsmassnahmen des Kunden, Immaterialgüterrecht

    Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und laufende Empfehlungen der Datenverarbeiterin dazu zu befolgen. Der Kunde weist, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter bzw. seine Kunden und/oder die Endverbraucher auf die Einhaltung des Urheberrechts hin. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter und die Endverbraucher anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen, die Software nicht weiterzugeben bzw. keine Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen über die Endverbraucher verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Der Kunde muss für die Nutzung der Dienstleistungen eine Benutzeridentifikation (ID) und ein Passwort erstellen und verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzer-„ID“ und das Passwort geheim zu halten und vor Zugang zu schützen. Der Kunde hat die Datenverarbeiterin unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung von Benutzer-„ID“ und Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu informieren. Die Datenverarbeiterin wird danach die Benutzer-„ID“ und das Passwort des Kunden ändern. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen der Datenverarbeiterin für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle neunzig (90) Tage zu ändern.

    Alle Immaterialgüterrechte im Rahmen der Dienstleistungen, an der Software „Smargy“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum der Datenverarbeiterin.

  12. Haftungsbegrenzung, Datensperre

    Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst die Datenverarbeiterin im zulässigen Rahmen jegliche Haftung (die eigene Haftung und auch die für Hilfspersonen) gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung ihrer vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und entgangenem Gewinn vollständig aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Dienstleistungen entsteht. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

    Die Datenverarbeiterin ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Datenverarbeiterin davon in Kenntnis setzen. Die Datenverarbeiterin hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist. Zahlungen für erworbene Abrechnungsmonate werden nicht zurückerstattet. Bei freiwilligem Zurückerstatten durch die Datenverarbeiterin, werden allfällige Aufwände verrechnet bzw. von der Rückerstattung abgezogen. Inaktive Kundenkonten dürfen nach 12 Monaten von der Datenverarbeiterin unwiderruflich gelöscht werden. Eine Inaktivität besteht nach 6 Monaten seit dem letzten Einloggen des Kunden.

  13. Ausserordentliche Vertragsbeendigung

    Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für die Datenverarbeiterin insbesondere dann vor, a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde; b) wenn der Kunde bei Nutzung der Dienstleistungen Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift; c) bei Nutzung der vertriebenen Dienstleistungen zum Zweck rechtswidriger und/oder unsittlicher Handlungen durch den Kunden. Der Kunde ermächtigt die Datenverarbeiterin, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing und Vertriebszwecke zu nutzen.

  14. Mitteilungen

    Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die vom Kunden bei der Registrierung bzw. an die auf der Website der Datenverarbeiterin angegebene Adresse zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftformfordernis (vorbehalten sind gesetzliche strengere Formvorschriften). Mitteilungen der Datenverarbeiterin an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung. Die Vertragsparteien sind gegenseitig verpflichtet, der jeweils anderen Vertragspartei Adressenänderungen, insbesondere der E-Mail-Adresse, unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.

  15. Salvatorische Klausel

    Im Fall der ganzen oder teilweisen Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Klauseln der vorliegenden AGB sind diese Klauseln so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck möglichst gleichwertig erreicht wird. Dasselbe gilt für die Ergänzung im Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

  16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR).

  17. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.